Bei der Betriebshaftpflicht der Degenia müssen Versicherungsnehmer nach Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos eingetreten sind – anschließend wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, welche Vertragsstrafe bei unrichtigen Angaben droht und wann zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet werden.
Mitteilungspflicht des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
- Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
- Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen.
- Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Berichtigung des Beitrags (Beitragsregulierung):
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer.
- Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
- Alle entsprechend Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
Folgen bei unterlassener Mitteilung:
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen.
- Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt.
- Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrages erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich das versicherte Risiko in Ihrem Betrieb ändert, müssen Sie das auf Nachfrage melden – der Beitrag wird dann entsprechend angepasst. Melden Sie eine Änderung nicht rechtzeitig, kann der Versicherer eine Nachzahlung verlangen, und eine spätere Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge ist nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich. Wer falsche Angaben zu seinem Nachteil des Versicherers macht, riskiert außerdem eine Vertragsstrafe. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist muss ich Änderungen mitteilen?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Was droht bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers?
Der Versicherer kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden trifft.
Ab wann wird der Beitrag bei einer Änderung berichtigt?
Der Beitrag wird ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt, beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Was passiert, wenn ich die Mitteilung unterlasse?
Der Versicherer kann für den betreffenden Zeitraum eine Nachzahlung in Höhe des bereits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt.
Wann wird ein zu viel gezahlter Beitrag zurückerstattet?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrages erfolgten.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2012