In der Betriebshaftpflicht der Degenia ist der Vertrag für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Ob er sich stillschweigend verlängert, automatisch endet oder gekündigt werden kann, hängt von der vereinbarten Vertragsdauer ab – hier finden Sie die geltenden Fristen und Regelungen im Überblick.
In der Betriebshaftpflicht der Degenia gilt folgendes für Dauer und Ende des Vertrages:
- Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag durch den Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange Ihr Vertrag läuft und wie er endet, richtet sich nach der im Versicherungsschein festgelegten Vertragsdauer. Kurze Verträge unter einem Jahr laufen von selbst aus, während sich Verträge ab einem Jahr automatisch verlängern, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Bei besonders langen Verträgen über drei Jahren haben Sie zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten. Achten Sie dabei stets auf die Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres.
Häufige Fragen
Wie lange läuft mein Betriebshaftpflichtvertrag bei der Degenia?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern dem Vertragspartner nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Was passiert bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Der Vertrag endet zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit kündigen?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2012