In der Betriebshaftpflicht der Degenia prüft der Versicherer die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen frei. Zudem regelt der Versicherer Vollmachten zur Schadenabwicklung, die Prozessführung, Strafverteidigerkosten und die Rentenanpassung.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche,
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Wann Schadensersatzverpflichtungen berechtigt sind:
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Vollmacht zur Schadenabwicklung:
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Prozessführung:
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten.
Kosten des Verteidigers im Strafverfahren:
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Aufhebung oder Minderung einer Rente:
Erlangt der Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer übernimmt bei einem gemeldeten Schaden zwei Aufgaben: Er prüft, ob überhaupt eine Haftung besteht, und wehrt unbegründete Forderungen ab. Ist eine Forderung berechtigt, wird der Versicherungsnehmer davon freigestellt. Für die Abwicklung, die Führung eines Rechtsstreits, die Verteidigung im Strafverfahren und die Anpassung einer Rente kann der Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers tätig werden. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was leistet die Betriebshaftpflicht der Degenia?
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Wann gilt eine Schadensersatzverpflichtung als berechtigt?
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Wie schnell erfolgt die Freistellung vom Anspruch des Dritten?
Ist die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Wer führt einen Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche?
Kommt es zu einem Rechtsstreit, ist der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten.
Wer trägt die Kosten des Verteidigers in einem Strafverfahren?
Wird die Bestellung eines Verteidigers vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2012