In der Hausratversicherung der Degenia sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen: Erdbeben, Sengschäden sowie technisch bedingte Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und elektrischen Schaltern. Für zwei dieser Ausschlüsse gilt jedoch eine wichtige Rückausnahme, wenn der Schaden die Folge eines versicherten Sachschadens ist.
Nicht versichert sind:
- a) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben;
- b) Sengschäden;
- c) Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Die Ausschlüsse gemäß § 2.6 b) und 2.6 c) gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß § 2.1) sind.
§ 3 Einbruchdiebstahl
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif nennt Schadenarten, die grundsätzlich nicht ersetzt werden: Erdbebenschäden, Sengschäden sowie bestimmte technisch bedingte Schäden an Motoren und elektrischen Schaltern. Für zwei dieser Ausschlüsse gibt es jedoch eine Rückausnahme: Sie greifen nicht, wenn der Schaden die Folge eines bereits versicherten Sachschadens ist. Diese Beschreibung dient nur als Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Erdbebenschäden über die Hausratversicherung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Werden Sengschäden ersetzt?
Sengschäden zählen zu den nicht versicherten Schäden.
Welche Schäden an Maschinen und Schaltern sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen sowie Schäden an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Gibt es Ausnahmen von diesen Ausschlüssen?
Ja. Die Ausschlüsse gemäß § 2.6 b) und 2.6 c) gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß § 2.1) sind.