Bei der Degenia Hausratversicherung gelten für Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung besondere Ausschlüsse: In nicht ständig bewohnten Gebäuden und in Zweitwohnungen sind wertvolle Gegenstände wie Bargeld, Schmuck, Pelze, Kunst oder Antiquitäten nicht mitversichert. Welche Sachen betroffen sind und wie sich die beiden Listen unterscheiden, zeigt dieser Überblick.
Abweichend von § 6.1 und 6.2 und § 13 VHB sind nicht versichert:
In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen
- Briefmarken, Münzen und Medaillen
- alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
- Schusswaffen
- Foto- und optische Apparate
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen
- Briefmarken, Münzen und Medaillen
- alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
Weitere, nur auf besondere Vereinbarung geltende Zusatzbedingungen:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Für Hausrat, der sich außerhalb der ständigen Wohnung befindet, gelten Einschränkungen. In Feriendomizilen, Garten- oder Wochenendhäusern und anderen nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden sind besonders wertvolle Gegenstände – etwa Bargeld, Schmuck, Kunst oder Antiquitäten – vom Versicherungsschutz ausgenommen. Für Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden gilt eine etwas andere Liste. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Ist Bargeld in einem Ferienhaus versichert?
Nein. In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden sind Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge nicht versichert.
Sind Antiquitäten in nicht ständig bewohnten Gebäuden mitversichert?
Sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), sind in nicht ständig bewohnten Gebäuden nicht versichert – jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Gelten in Zweitwohnungen die gleichen Ausschlüsse?
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden gilt eine eigene Liste. Ausgeschlossen sind unter anderem Bargeld, Urkunden, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände. Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie Silber und Antiquitäten sind hier nicht aufgeführt.
Sind Kunstgegenstände außerhalb der ständigen Wohnung versichert?
Nein. Kunstgegenstände wie Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken sind sowohl in nicht ständig bewohnten Gebäuden als auch in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden nicht versichert.
Auf welche Regelungen bezieht sich dieser Ausschluss?
Die Ausschlüsse gelten abweichend von § 6.1 und 6.2 sowie § 13 VHB.