Für die Weiteren Elementargefahren gelten in der Degenia Hausratversicherung besondere Klauseln: eine einmonatige Wartezeit ab Versicherungsbeginn, der Einschluss von Schäden durch Dachlawinen sowie ein Selbstbehalt von 10 % je Schadenfall, mindestens 250 EUR und höchstens 2.500 EUR. Die Regelungen greifen nur bei Vereinbarung dieses Bausteins.
Die nachstehend genannten Klauseln gelten nur bei Vereinbarung von Weitere Elementargefahren.
Wartezeit für Weitere Elementargefahren:
Abweichend von § 20.1 VHB beginnt der Versicherungsschutz für die folgenden Naturgefahren mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn (Wartezeit):
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Dachlawinen
- Vulkanausbruch
Dachlawinen:
In Erweiterung von § 5.1 b) VHB sind auch Schäden durch Dachlawinen mitversichert.
Dachlawinen sind von Hausdächern herabstürzende Schnee- oder Eismassen.
Selbstbehalt für Weitere Elementargefahren:
Der Selbstbehalt je Schadenfall für Weitere Elementargefahren beträgt 10 % des Schadens, mindestens 250 EUR, maximal 2.500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Die aufgeführten Regelungen greifen nur, wenn der Baustein „Weitere Elementargefahren“ vereinbart wurde. Nach Versicherungsbeginn besteht zunächst eine Wartezeit von einem Monat, bevor der Schutz für die genannten Naturgefahren greift. Zusätzlich sind Schäden durch herabstürzende Schnee- oder Eismassen von Hausdächern mitversichert. Im Schadenfall trägt man einen Teil des Schadens selbst.
Häufige Fragen
Für wen gelten diese Klauseln?
Die Klauseln gelten nur bei Vereinbarung von Weitere Elementargefahren.
Wie lange ist die Wartezeit für Weitere Elementargefahren?
Abweichend von § 20.1 VHB beginnt der Versicherungsschutz für die betroffenen Naturgefahren mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn.
Welche Naturgefahren unterliegen der Wartezeit?
Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch.
Was sind Dachlawinen?
Dachlawinen sind von Hausdächern herabstürzende Schnee- oder Eismassen. In Erweiterung von § 5.1 b) VHB sind auch Schäden durch Dachlawinen mitversichert.
Wie hoch ist der Selbstbehalt für Weitere Elementargefahren?
Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 10 % des Schadens, mindestens 250 EUR, maximal 2.500 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023