Die Degenia Hausratversicherung sichert Ihnen über die Innovationsklausel automatisch künftige Leistungsverbesserungen: Werden die Bedingungen ausschließlich zu Ihren Gunsten und ohne Zusatzbeitrag geändert, profitieren Sie ohne eigenes Zutun von den neuen Regelungen für alle künftig eintretenden Leistungsfälle.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt für Künftige Leistungsverbesserungen / Innovationsklausel folgendes:
Ändert die degenia Versicherungsdienst AG im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die „Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB)“ und/oder die Besonderen Bedingungen zur Hausratversicherung ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Diese Klausel hat nur dann Gültigkeit, wenn bei den neuen Bedingungen derselbe Risikoträger zuständig ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Verbessert die Degenia ihre Bedingungen für neue Verträge und zwar ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne dass dafür mehr Beitrag verlangt wird, dann gelten diese Verbesserungen automatisch auch für Ihren bestehenden Vertrag. Sie müssen dafür nichts unternehmen. Voraussetzung ist, dass für die neuen Bedingungen derselbe Risikoträger zuständig bleibt. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was besagt die Innovationsklausel in der Degenia Hausratversicherung?
Ändert die degenia Versicherungsdienst AG die Bedingungen für neue Verträge ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers und ohne Zusatzbeitrag, gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für Ihren Vertrag.
Muss ich für die verbesserten Bedingungen einen Zusatzbeitrag zahlen?
Nein. Die Klausel greift nur dann, wenn für die neuen Bedingungen kein Zusatzbeitrag berechnet wird.
Ab wann gelten die verbesserten Bedingungen für meinen Vertrag?
Die neuen Bedingungen gelten ab ihrem Gültigkeitstag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Gibt es eine Voraussetzung für die Gültigkeit der Klausel?
Ja. Die Klausel hat nur dann Gültigkeit, wenn bei den neuen Bedingungen derselbe Risikoträger zuständig ist.