Bei der Degenia Hausratversicherung leistet der Tarif T22 Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Aus welchen Rohren, Einrichtungen und Anlagen das Wasser stammen muss und welche Stoffe wie Sole, Öle oder Wasserdampf gleichgestellt sind, erfahren Sie hier.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für Nässeschäden:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
- Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen,
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen,
- Wasserbetten und Aquarien.
Dem Leitungswasser gleichgestellt sind:
- Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
- Wasserdampf.
Was bedeutet das konkret?
Tritt Wasser dort aus, wo es nicht austreten soll, und beschädigt dadurch versicherte Gegenstände, kann die Hausratversicherung dafür aufkommen. Wichtig ist, dass das Wasser aus einer der aufgeführten Leitungen, Einrichtungen oder Anlagen stammt. Neben klassischem Leitungswasser sind auch bestimmte weitere Stoffe wie Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel sowie Wasserdampf erfasst, wenn sie aus den genannten Anlagen austreten.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind bei Nässeschäden versichert?
Versichert sind versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Aus welchen Quellen muss das Leitungswasser stammen?
Aus Rohren der Wasserversorgung oder verbundenen Schläuchen, verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Warmwasser- oder Dampfheizungen, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien.
Sind auch Wasserbetten und Aquarien erfasst?
Ja. Ausgetretenes Wasser aus Wasserbetten und Aquarien zählt zum Leitungswasser im Sinne dieser Regelung.
Welche Stoffe stehen dem Leitungswasser gleich?
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen dem Leitungswasser gleich.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023