In der Hausratversicherung der Degenia ist genau festgelegt, welche Gegenstände nicht zum Hausrat zählen und deshalb nicht versichert sind: Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge und Anhänger, Luft- und Wasserfahrzeuge, fremder Hausrat von Mietern, anderweitig versicherte Wertsachen sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Ein Überblick über alle Ausschlüsse.
Nicht zum Hausrat gehören:
- a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in § 6.2 c) aa) genannt;
- b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher- oder geringwertige –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
- c) Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter § 6.2 c) genannt;
- d) Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter § 6.2 c) genannt;
- e) Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen;
- f) Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z.B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen);
- g) elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
§ 7 Außenversicherung
Was bedeutet das konkret?
Die Aufstellung zeigt, welche Gegenstände nicht als Hausrat gelten und deshalb nicht über diesen Vertrag abgesichert sind. Dazu zählen unter anderem fest zum Gebäude gehörende Teile, Sachen des Gebäude- oder Wohnungseigentümers, Fahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft, der Hausrat fremder Mieter sowie bereits anderweitig versicherte Wertsachen und elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Für einzelne genannte Ausnahmen ist auf die jeweiligen Verweise im Bedingungswerk zu achten.
Häufige Fragen
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme mitversichert?
Nein. Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum Hausrat und sind daher im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert.
Zählen Kraftfahrzeuge und Anhänger zum versicherten Hausrat?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sind – unabhängig von deren Versicherungspflicht – ebenso wie deren Teile und Zubehör nicht versichert, soweit sie nicht unter § 6.2 c) genannt sind.
Ist der Hausrat eines Untermieters mitversichert?
Der Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers gehört grundsätzlich nicht zum versicherten Hausrat. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Sachen ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen wurden.
Was gilt für Wertsachen, die schon anderweitig versichert sind?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind – zum Beispiel Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen –, gehören nicht zum Hausrat.
Sind vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen versichert?
Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt, gehören nicht zum Hausrat. Werden solche Sachen durch den Mieter ersetzt – auch höher- oder geringwertige –, sind sie im Rahmen dieses Vertrages ebenfalls nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.