Bei der Degenia Hausratversicherung im Tarif T22 sind Schäden durch Einbruchdiebstahl abgedeckt – vorausgesetzt, die im Bedingungswerk unter § 3.2 genannten Voraussetzungen sind erfüllt. Was dabei gilt und wo Sie die maßgeblichen Bedingungen nachlesen, erfahren Sie hier.
Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung der Degenia (Tarif T22):
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in § 3.2 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl greift dann, wenn die im Tarif unter § 3.2 aufgeführten Bedingungen vorliegen. Es lohnt sich daher, diese Voraussetzungen in Ihrem Bedingungswerk nachzulesen, um im Schadenfall zu wissen, was gilt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Einbruchdiebstahl in der Degenia Hausratversicherung versichert?
Ja, Schäden durch Einbruchdiebstahl sind im Tarif T22 versichert, sofern die in § 3.2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen müssen bei Einbruchdiebstahl erfüllt sein?
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in § 3.2 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Wo finde ich die genauen Bedingungen zum Einbruchdiebstahl?
Die maßgeblichen Bedingungen ergeben sich aus § 3.2 des Tarifs T22 der Degenia Hausratversicherung.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Diese Regelungen zum Einbruchdiebstahl gelten für den Tarif T22 der Degenia Hausratversicherung.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023