Beim Umzug schreibt die Degenia Hausratversicherung im Tarif T22 vor, den Bezug einer neuen Wohnung spätestens zu Beginn des Einzuges mit Angabe der neuen Wohnfläche anzuzeigen. Auch besondere Sicherungen und eine veränderte Wohnfläche sind wichtig, denn ohne Anpassung des Versicherungsschutzes droht eine Unterversicherung.
Anzeige der neuen Wohnung im Tarif T22:
- Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstige für die Beitragsrechnung erforderlichen Umstände anzuzeigen.
- Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind (siehe § 27).
- Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
Was bedeutet das konkret?
Wer umzieht, sollte den Wohnungswechsel rechtzeitig – spätestens zum Einzugsbeginn – melden und dabei die neue Wohnfläche angeben. Gab es bisher besondere Sicherungen, ist mitzuteilen, ob diese auch in der neuen Wohnung vorhanden sind. Passt man den Schutz nicht an eine veränderte Wohnfläche oder einen veränderten Hausratwert an, kann eine Unterversicherung entstehen.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich meine neue Wohnung anzeigen?
Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer anzuzeigen.
Welche Angaben muss ich bei der Anzeige machen?
Anzugeben sind die neue Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstige für die Beitragsrechnung erforderlichen Umstände.
Was gilt für besondere Sicherungen beim Umzug?
Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind (siehe § 27).
Was passiert, wenn ich den Versicherungsschutz nicht anpasse?
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023