In der Hausratversicherung der Degenia entsteht eine Unterversicherung, wenn die vereinbarte Versicherungssumme im Schadenfall unter dem tatsächlichen Versicherungswert liegt. Erfahren Sie, wie die Entschädigung dann anhand einer festen Formel gekürzt wird und welche Rolle ein Unterversicherungsverzicht dabei spielt.
Feststellung einer Unterversicherung:
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls (siehe § 1.1) niedriger ist als der Versicherungswert (9.1) der versicherten Sachen.
Ist dies der Fall und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung gemäß § 12.1 im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
Berechnungsformel:
- Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Hausrat höher bewertet ist als die Summe, für die Sie ihn versichert haben, spricht man von Unterversicherung. In einem solchen Fall erhalten Sie im Schadenfall nicht den vollen Schadenbetrag, sondern nur einen anteiligen Betrag – berechnet aus dem Verhältnis von vereinbarter Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert. Ist jedoch ein Unterversicherungsverzicht vereinbart und nicht entfallen, entfällt diese Kürzung.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Unterversicherung vor?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger ist als der Versicherungswert der versicherten Sachen.
Wie wird die Entschädigung bei Unterversicherung berechnet?
Die Entschädigung wird nach folgender Formel ermittelt: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Wann wird die Entschädigung nicht gekürzt?
Die Kürzung erfolgt nur, wenn kein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist bzw. dieser nachträglich entfallen ist.
Nach welcher Regelung erfolgt die Kürzung?
Die Entschädigung wird gemäß § 12.1 im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.