In der Degenia Hausratversicherung lässt sich das Sachverständigenverfahren durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausdehnen. So klärst du, welche zusätzlichen Punkte beide Seiten gemeinsam von den Sachverständigen prüfen lassen können und unter welcher Voraussetzung diese Erweiterung greift.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt Folgendes für weitere Feststellungen:
Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.
Was bedeutet das konkret?
Das Sachverständigenverfahren ist normalerweise auf bestimmte Feststellungen begrenzt. Wenn beide Seiten es wünschen, können sie vereinbaren, dass die Sachverständigen zusätzlich auch weitere Punkte rund um den Versicherungsfall klären. Diese Ausweitung erfolgt also nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wird.
Häufige Fragen
Kann das Sachverständigenverfahren erweitert werden?
Ja. Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.
Erfolgt die Ausdehnung automatisch?
Nein. Die Ausdehnung auf weitere Feststellungen setzt eine Vereinbarung voraus.
Worauf bezieht sich die Ausdehnung?
Die Ausdehnung bezieht sich auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22.