Ein Raub liegt in der Hausratversicherung der Degenia vor, wenn gegen Sie Gewalt angewendet, Ihnen eine Gewalttat angedroht oder Ihnen im beeinträchtigten körperlichen Zustand versicherte Sachen weggenommen werden. Erfahren Sie, welche Situationen als Raub gelten, welche Personen gleichgestellt sind und welche Sachen ausgeschlossen bleiben.
a) Raub liegt vor, wenn
- aa) gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl);
- bb) der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes – bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird – verübt werden soll;
- cc) dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist.
b) Gleichgestellte Personen:
Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
c) Nicht versicherte Sachen:
Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, es sei denn, das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versicherungsortes, an dem die Tathandlungen nach a) verübt wurden.
Was bedeutet das konkret?
Raub bedeutet hier, dass Ihnen versicherte Sachen unter Anwendung von Gewalt, durch Androhung einer Gewalttat oder in einem Zustand weggenommen werden, in dem Sie sich nicht wehren können (etwa nach einem Unfall oder bei Ohnmacht). Wer ohne Ihren bewussten Widerstand etwas entwendet, begeht dagegen keinen Raub, sondern einfachen Diebstahl oder Trickdiebstahl. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Gilt ein Trickdiebstahl als Raub?
Nein. Werden versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet, liegt kein Raub, sondern einfacher Diebstahl beziehungsweise Trickdiebstahl vor.
Zählt es als Raub, wenn ich unter Androhung von Gewalt Sachen herausgebe?
Ja. Raub liegt vor, wenn Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll.
Bin ich geschützt, wenn mir bei Ohnmacht oder nach einem Unfall Sachen weggenommen werden?
Ja. Raub liegt auch vor, wenn Ihre Widerstandskraft unmittelbar vor der Wegnahme durch einen Unfall oder eine nicht verschuldete Ursache wie Ohnmacht oder Herzinfarkt ausgeschaltet ist.
Sind auch andere Personen in der Wohnung mitgeschützt?
Ja. Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
Sind Sachen versichert, die ich auf Verlangen des Täters erst herbeischaffe?
Nicht versichert sind Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden. Ausnahme: Das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versicherungsortes, an dem die Tathandlungen verübt wurden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023