In der Hausratversicherung der Degenia sind bestimmte Wasserschäden ausdrücklich vom Schutz ausgenommen – etwa Plansch- und Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge sowie Wasser aus Eimern und Gießkannen. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Folgeschäden durch ausgetretenes Aquariumwasser zählen dazu. Hier finden Sie alle Ausschlüsse übersichtlich zusammengefasst.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für nicht versicherte Schäden:
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser,
- Schwamm,
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau,
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch,
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach § 4.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat,
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage,
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen,
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
§ 5 Naturgefahren
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Schaden durch Wasser ist in der Hausratversicherung abgedeckt. Der Tarif nennt ausdrücklich Fälle, für die kein Versicherungsschutz besteht – zum Beispiel Wasser beim Planschen oder Reinigen, Schwamm, Naturereignisse wie Grundwasser, Überschwemmung oder Erdbeben sowie Wasser aus Eimern, Gießkannen oder anderen mobilen Behältnissen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Folgeschäden durch ausgetretenes Aquariumwasser. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überschwemmung oder Witterungsniederschläge versichert?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Ist Plansch- oder Reinigungswasser mitversichert?
Nein. Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser sind ausdrücklich nicht versichert.
Gilt der Ausschluss auch bei Erdsenkung oder Erdrutsch?
Grundsätzlich ja. Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch sind nicht versichert – es sei denn, dass Leitungswasser nach § 4.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat.
Sind Schäden durch ausgetretenes Aquariumwasser abgedeckt?
Für Schäden am Inhalt eines Aquariums, die als Folge davon entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist, wird keine Entschädigung geleistet.
Ist Leitungswasser aus Eimern oder Gießkannen versichert?
Nein. Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen ist nicht versichert.