In der Degenia Hausratversicherung sind im Tarif T22 zahlreiche weitere Elementargefahren abgesichert: von Überschwemmung und Rückstau über Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch bis hin zu Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Jede Gefahr ist genau definiert, damit klar ist, wann ein Naturereignis als versicherter Schaden gilt.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 Folgendes für Weitere Elementargefahren:
a) Überschwemmung
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch:
- aa) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
- bb) Witterungsniederschläge;
- cc) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von aa) oder bb).
b) Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
c) Erdbeben
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- aa) die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder
- bb) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
d) Erdsenkung
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
e) Erdrutsch
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
f) Schneedruck
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
g) Lawinen
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.
h) Vulkanausbruch
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
Was bedeutet das konkret?
Die weiteren Elementargefahren fassen verschiedene Naturereignisse zusammen, die dem versicherten Hausrat schaden können. Dazu zählen Wasser, das über Ufer tritt oder aus Rohren zurückstaut, sowie Bewegungen des Erdbodens wie Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch. Auch Schäden durch Schnee- und Eismassen sowie durch einen Vulkanausbruch gehören dazu. Jede dieser Gefahren ist in den Bedingungen genau beschrieben, damit erkennbar ist, welches Naturereignis jeweils gemeint ist.
Häufige Fragen
Was gilt als Überschwemmung?
Eine Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von Gewässern, durch Witterungsniederschläge oder durch Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge dieser Ursachen.
Wann liegt ein Rückstau vor?
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Wie wird ein Erdbeben nachgewiesen?
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Welche Schneegefahren sind erfasst?
Erfasst sind Schneedruck als Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen sowie Lawinen, also an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.
Was zählt als Vulkanausbruch?
Ein Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023