In der Hausratversicherung der Degenia zählen alle privat genutzten Sachen im Haushalt zum Hausrat – dazu kommen Wertsachen und Bargeld, eingefügte Einbaumöbel, Antennenanlagen, bestimmte Fahrzeuge, Boote, Haustiere und beruflich genutzte Gegenstände, jeweils unter klar geregelten Voraussetzungen.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 Folgendes für Definitionen:
a) Grundsatz: Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
b) Wertsachen und Bargeld: Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen (siehe § 13).
c) Ferner gehören zum Hausrat:
- aa) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z.B. Einbaumöbel und Einbauküchen), für die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer die Gefahr trägt, weil er sie auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen;
- bb) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
- cc) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung gemäß § 6.1 dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
- dd) im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt (siehe § 6.4 e));
- ee) selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
- ff) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
- gg) Fall- und Gleitschirme, nicht motorisierte Flugdrachen sowie Flugmodelle;
- hh) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen;
- ii) Haustiere, d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen (siehe § 6.3 a) und b)) gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel).
Was bedeutet das konkret?
Diese Definitionen legen fest, welche Gegenstände als Hausrat gelten und damit vom Versicherungsschutz umfasst sein können. Grundsätzlich zählt alles, was privat im Haushalt genutzt oder verbraucht wird. Darüber hinaus werden auch besondere Fälle wie Wertsachen, eingebaute Möbel, bestimmte Fahrzeuge und Boote, Haustiere sowie beruflich genutzte Gegenstände ausdrücklich zugeordnet – jeweils unter den genannten Bedingungen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gehört grundsätzlich zum Hausrat?
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
Sind Wertsachen und Bargeld mitversichert?
Ja, Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen (siehe § 13).
Gehören Einbaumöbel und Einbauküchen zum Hausrat?
Ja, in das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, wenn der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer die Gefahr trägt, weil er sie auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist nachzuweisen.
Zählen Haustiere zum Hausrat?
Ja, Haustiere gehören zum Hausrat, wenn sie regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden – zum Beispiel Fische, Katzen oder Vögel (siehe § 6.3 a) und b)).
Sind beruflich genutzte Gegenstände Teil des Hausrats?
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, gehören zum Hausrat. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023