In der Hausratversicherung der Degenia kann sich der Beitrag im Tarif T22 zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres verändern – er darf steigen oder sinken. Das betrifft auch den Beitragsanteil für einen erweiterten Versicherungsschutz. Wie die Anpassung im Detail erfolgt, richtet sich nach den Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgender Grundsatz:
Der Beitrag – auch soweit er für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist – kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Sachinhalt allgemeinverständlich zusammen: Der zu zahlende Beitrag ist nicht dauerhaft festgeschrieben. Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres kann er sich verändern – er kann höher oder niedriger ausfallen. Das betrifft auch den Beitragsanteil, der für einen erweiterten Versicherungsschutz vereinbart wurde. Wie genau die Anpassung erfolgt, richtet sich nach den weiteren Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
Häufige Fragen
Kann sich mein Beitrag in der Hausratversicherung ändern?
Ja. Der Beitrag kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken.
Wann kann eine Beitragsanpassung erfolgen?
Eine Anpassung ist zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres möglich.
Gilt die Anpassung auch für erweiterten Versicherungsschutz?
Ja. Die Anpassung betrifft den Beitrag auch insoweit, als er für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist.
Kann der Beitrag auch sinken?
Ja. Der Beitrag kann im Rahmen der Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken.
Wonach richtet sich die Höhe der Anpassung?
Die Anpassung erfolgt nach Maßgabe der Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023