Bei einem Sachverständigenverfahren in der Degenia Hausratversicherung trägt jede Partei die Kosten ihres eigenen Sachverständigen selbst, während die Kosten des Obmannes zwischen beiden Parteien je zur Hälfte aufgeteilt werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für Kosten:
- Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen.
- Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Sachverständigenverfahren, kümmert sich jede Seite grundsätzlich selbst um die Kosten des von ihr beauftragten Sachverständigen. Für den Obmann, der als unabhängige dritte Instanz hinzugezogen werden kann, teilen sich beide Parteien die Kosten zu gleichen Teilen. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten des eigenen Sachverständigen?
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen selbst.
Wie werden die Kosten des Obmannes aufgeteilt?
Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Kann von dieser Kostenregelung abgewichen werden?
Ja, die Regelung gilt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
In welchem Tarif gilt diese Kostenregelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023