Bei der Degenia Hausratversicherung kann der Versicherer leistungsfrei werden, wenn der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird – aber nur, wenn zuvor deutlich auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Wer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat, behält seinen Schutz.
Wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zu dem nach § 20.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, ist der Versicherer für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.
Voraussetzung für die Leistungsfreiheit:
- Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht, oder
- der Versicherer hat durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht.
Ausnahme:
Die Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
§ 21 Dauer und Ende des Vertrages
Was bedeutet das konkret?
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht zum fälligen Zeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer für einen bereits eingetretenen Schaden die Leistung verweigern. Das gilt aber nur, wenn zuvor klar auf diese Folge hingewiesen wurde. Trifft den Versicherungsnehmer keine Schuld an der ausgebliebenen Zahlung, bleibt der Schutz bestehen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zum nach § 20.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt, ist der Versicherer für einen vor der Zahlung eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.
Gilt die Leistungsfreiheit auch ohne vorherigen Hinweis?
Nein. Die Leistungsfreiheit gilt nur, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat.
Gibt es eine Ausnahme von der Leistungsfreiheit?
Ja. Die Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Auf welchen Beitrag bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf den ersten oder einmaligen Beitrag und dessen Zahlung zum nach § 20.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt.
Inhalte aus: § 21 Dauer und Ende des Vertrages, Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023