Wer bei der Degenia Hausratversicherung mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug gerät, sollte wissen: Der Versicherer darf in einem solchen Fall Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch den Zahlungsverzug entstanden ist. Hier lesen Sie, was das für Versicherungsnehmer bedeutet.
Schadenersatz bei Verzug in der Hausratversicherung der Degenia:
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Zahlt man einen fälligen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer verlangen, dass der durch diese Verzögerung entstandene Schaden ausgeglichen wird. Diese Angabe ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die Bedingungen des Tarifs.
Häufige Fragen
Was passiert bei einem Zahlungsverzug beim Folgebeitrag?
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Wer kann den Schadenersatz bei Verzug verlangen?
Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Für welchen Schaden kann Ersatz verlangt werden?
Es kann Ersatz des Schadens verlangt werden, der dem Versicherer durch den Verzug entstanden ist.
Gilt diese Regelung auch für den Erstbeitrag?
Die genannte Regelung bezieht sich auf den Verzug bei der Zahlung eines Folgebeitrags. Weitere Details hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023