Wird bei der Degenia Hausratversicherung ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer in Textform mahnen und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Bleibt die Zahlung aus, drohen Leistungsfreiheit im Schadenfall und eine Kündigung mit sofortiger Wirkung.
Mahnung bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebeitrags:
Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung).
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag:
- die rückständigen Beträge des Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und
- außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
Leistungsfreiheit nach Ablauf der Zahlungsfrist:
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrages oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigungsrecht nach Ablauf der Zahlungsfrist:
Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlt, kann vom Versicherer schriftlich (in Textform) gemahnt werden und erhält dabei mindestens zwei Wochen Zeit, den offenen Betrag auszugleichen. Die Mahnung muss die konkreten Rückstände beziffern und auf die möglichen Folgen hinweisen. Bleibt die Zahlung nach Fristablauf aus, kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung verweigern und den Vertrag sofort kündigen. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie viel Zeit habe ich nach einer Mahnung, um zu zahlen?
Der Versicherer bestimmt in der Mahnung eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung.
Wann ist eine Mahnung überhaupt wirksam?
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
Was passiert bei einem Versicherungsfall, wenn ich noch im Zahlungsverzug bin?
Tritt nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrages, der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kann der Vertrag ohne Kündigungsfrist gekündigt werden?
Ja. Nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Kann die Kündigung schon mit der Mahnung verbunden werden?
Ja. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023