Bei der Degenia Hausratversicherung im Tarif T22 gilt für die Auszahlung der Entschädigung ein abgestimmtes Zusammenspiel: Der Versicherer kann vor der Zahlung an den Versicherungsnehmer den Nachweis der Zustimmung des Versicherten verlangen, während der Versicherte die Zahlung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers fordern kann.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 Folgendes für die Zahlung der Entschädigung:
- Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.
- Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Bevor die Entschädigung ausgezahlt wird, kann der Versicherer sich bestätigen lassen, dass der Versicherte einverstanden ist. Umgekehrt kann der Versicherte eine Auszahlung nur dann fordern, wenn der Versicherungsnehmer dem zustimmt. Beide Seiten sind also aufeinander abgestimmt.
Häufige Fragen
Was kann der Versicherer vor der Zahlung verlangen?
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.
Kann der Versicherte die Zahlung der Entschädigung selbst verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Diese Regelungen gelten in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22.
An wen wird die Entschädigung gezahlt?
Die Zahlung erfolgt an den Versicherungsnehmer; der Versicherer kann zuvor den Nachweis der Zustimmung des Versicherten verlangen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023