In der Hausratversicherung der Degenia muss der Versicherungsnehmer seine Ersatzansprüche gegen Dritte form- und fristgerecht sichern und bei deren Durchsetzung mitwirken. Verletzt er diese Obliegenheit vorsätzlich oder grob fahrlässig, drohen Leistungskürzungen – wer wann was beweisen muss, lesen Sie hier.
Im Tarif T22 gilt für Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen:
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren.
Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer hat er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
Folgen einer Verletzung dieser Obliegenheit:
- Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
- Bei grob fahrlässiger Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
- Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
§ 33 Kündigung nach dem Versicherungsfall
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Sachinhalt allgemeinverständlich zusammen: Wer einen Schaden durch einen Dritten erleidet, muss die eigenen Ansprüche gegen diesen Dritten form- und fristgerecht sichern. Geht der Anspruch auf die Versicherung über, soll der Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung mithelfen, soweit das nötig ist. Wird diese Mitwirkung verletzt, kann die Leistung des Versicherers je nach Verschulden eingeschränkt oder gekürzt werden.
Häufige Fragen
Was muss ich zur Sicherung von Ersatzansprüchen tun?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach Übergang des Anspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung soweit erforderlich mitwirken.
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung dieser Obliegenheit?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Welche Folgen hat eine grob fahrlässige Verletzung?
Bei grob fahrlässiger Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Wer muss beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt?
Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.