Die Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder durch Anprall beziehungsweise Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion, Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe erklärt den Sachinhalt in einfachen Worten: Werden versicherte Gegenstände durch eine der genannten Gefahren beschädigt, zerstört oder gehen sie dadurch verloren, zahlt der Versicherer eine Entschädigung. Zu diesen Gefahren zählen unter anderem Feuer, Blitzeinschlag, Explosionen und Implosionen sowie der Aufprall oder Absturz eines Flugzeugs beziehungsweise seiner Teile oder Ladung.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind im Tarif T22 versichert?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Wann leistet der Versicherer eine Entschädigung?
Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch eine der genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Ist auch der Absturz eines Flugzeugs abgedeckt?
Ja, versichert sind Schäden durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges sowie seiner Teile oder seiner Ladung.
Sind sowohl Explosion als auch Implosion versichert?
Ja, sowohl Explosion als auch Implosion gehören zu den versicherten Gefahren.