In der Hausratversicherung der Degenia ist Blitzschlag als unmittelbarer Übergang eines Blitzes auf Sachen abgesichert. Erfahren Sie, wann Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Geräten mitversichert sind und welche Blitzspuren als Schäden anderer Art gelten.
Definition Blitzschlag:
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden:
Schäden dieser Art an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Spuren eines direkten Blitzschlages:
Spuren eines direkten Blitzschlages an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Ein direkter Blitzeinschlag in versicherte Sachen ist grundsätzlich abgedeckt. Reine Überspannungs- oder Kurzschlussschäden an Elektrogeräten sind allerdings nur dann mitversichert, wenn auf dem Grundstück durch den Blitzschlag zusätzlich Schäden anderer Art aufgetreten sind. Sichtbare Blitzspuren an nicht-elektrischen Sachen oder an Antennen werden dabei wie solche Schäden anderer Art behandelt.
Häufige Fragen
Was gilt als Blitzschlag?
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Sind Überspannungsschäden an elektrischen Geräten versichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Wie werden Spuren eines direkten Blitzschlages behandelt?
Spuren eines direkten Blitzschlages an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22.