Bei einem Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz der Degenia Hausratversicherung automatisch auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs sind beide Wohnungen abgesichert – die bisherige Wohnung bleibt bis zu drei Monate nach Umzugsbeginn geschützt.
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.
Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens drei Monate nach Umzugsbeginn.
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer umzieht, muss sich um den Versicherungsschutz seines Hausrats keine Sorgen machen: Der Schutz zieht praktisch mit um. In der Übergangsphase, in der Ihr Hausrat teils noch in der alten und teils schon in der neuen Wohnung ist, sind beide Adressen abgesichert. Diese doppelte Absicherung ist zeitlich begrenzt – die alte Wohnung ist noch bis zu drei Monate nach Beginn des Umzugs geschützt.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn ich umziehe?
Bei einem Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.
Bin ich während des Umzugs in beiden Wohnungen versichert?
Ja. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
Wie lange bleibt die alte Wohnung noch versichert?
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens drei Monate nach Umzugsbeginn.
Wann beginnt der Umzug im Sinne der Versicherung?
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.