In der Hausratversicherung der Degenia wird die Entschädigung verzinst, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Schadenmeldung gezahlt wird. Die Verzinsung beginnt bereits mit der Schadenanzeige, der Zinssatz liegt zwischen 4 und 6 Prozent pro Jahr und die Zinsen werden gemeinsam mit der Entschädigung fällig.
Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- a) Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen.
- b) Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- c) Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden gemeldet wird und die Auszahlung länger dauert, wird die Entschädigung verzinst. Die Verzinsung beginnt bereits mit der Anzeige des Schadens, sofern die Zahlung nicht innerhalb eines Monats erfolgt. Der Zinssatz orientiert sich am Basiszinssatz, bewegt sich aber immer innerhalb einer festgelegten Unter- und Obergrenze. Die Zinsen erhält man zusammen mit der eigentlichen Entschädigung ausgezahlt.
Häufige Fragen
Ab wann wird die Entschädigung verzinst?
Die Entschädigung ist seit Anzeige des Schadens zu verzinsen, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
Wann werden die Zinsen ausgezahlt?
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Kann eine weitergehende Zinspflicht bestehen?
Ja. Die genannten Regelungen gelten, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht.