In der Hausratversicherung der Degenia legt der Tarif T22 fest, welche Ereignisse als Versicherungsfall gelten und für welche zerstörten, beschädigten oder abhandengekommenen Sachen Entschädigung geleistet wird – von Brand und Einbruchdiebstahl über Leitungswasser bis hin zu Naturgefahren wie Sturm und Hagel.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen:
- a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
- b) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat,
- c) Leitungswasser,
- d) Naturgefahren:
- aa) Sturm, Hagel
- bb) weitere Elementargefahren, soweit gesondert vereinbart.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn versicherte Sachen durch eine der oben genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder in deren Folge abhandenkommen. Dazu zählen etwa Feuer- und Blitzschäden, Einbruch und Raub, Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Weitere Elementargefahren sind nur dann eingeschlossen, wenn sie gesondert vereinbart wurden.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Hausratversicherung versichert?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat, durch Leitungswasser und durch Naturgefahren.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn versicherte Sachen durch eine der genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Welche Naturgefahren sind eingeschlossen?
Zu den Naturgefahren zählen Sturm und Hagel. Weitere Elementargefahren sind eingeschlossen, soweit sie gesondert vereinbart wurden.
Sind weitere Elementargefahren automatisch versichert?
Nein. Weitere Elementargefahren sind nur versichert, soweit dies gesondert vereinbart ist.