Die Degenia Hausratversicherung leistet im Tarif T22 Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden – sogar beim bloßen Versuch einer solchen Tat. Hier erfahren Sie, welche Gefahren und Schäden konkret abgedeckt sind.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch:
- Einbruchdiebstahl,
- Vandalismus nach einem Einbruch,
- Raub
oder durch den Versuch einer solchen Tat abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn versicherte Sachen durch einen Einbruchdiebstahl, durch Vandalismus im Anschluss an einen Einbruch oder durch Raub verloren gehen oder Schaden nehmen, zahlt der Versicherer eine Entschädigung. Auch der bloße Versuch einer solchen Tat ist mitversichert. Diese Aufstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht den Blick in Ihre Vertragsunterlagen.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Degenia Hausratversicherung im Tarif T22 versichert?
Versichert sind Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub.
Ist auch der Versuch einer Tat abgedeckt?
Ja, der Versicherer leistet auch dann, wenn versicherte Sachen durch den Versuch einer solchen Tat abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
Für welche Sachen wird Entschädigung geleistet?
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die genannten Gefahren abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
Ist Vandalismus grundsätzlich mitversichert?
Versichert ist Vandalismus nach einem Einbruch.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023