Die Degenia Hausratversicherung leistet bei Vandalismus nach einem Einbruch: Dringt ein Täter auf bestimmte Arten in den Versicherungsort ein und zerstört oder beschädigt versicherte Sachen vorsätzlich, ist dieser Schaden abgedeckt. So bleibt mutwillige Zerstörung im Anschluss an einen Einbruch nicht auf Ihnen sitzen.
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn:
- der Täter auf eine der in § 3.2 a), 3.2 e) oder 3.2 f) bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und
- versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe. Gemeint ist der Fall, dass jemand auf eine der genannten Arten unbefugt in den Versicherungsort gelangt und anschließend absichtlich Dinge im versicherten Hausrat kaputt macht. Nicht der Einbruch allein, sondern die vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung durch den Täter ist hier der Kern.
Häufige Fragen
Was gilt als Vandalismus nach einem Einbruch?
Er liegt vor, wenn der Täter auf eine der in § 3.2 a), 3.2 e) oder 3.2 f) bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Muss die Beschädigung vorsätzlich erfolgen?
Ja. Es muss sich um eine vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen handeln.
Auf welche Weise muss der Täter eindringen?
Auf eine der in § 3.2 a), 3.2 e) oder 3.2 f) bezeichneten Arten in den Versicherungsort.
Welche Sachen sind betroffen?
Versicherte Sachen, die der Täter vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023