Die Degenia Hausratversicherung leistet im Tarif T22 Entschädigung für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb von Gebäuden – von der Wasserversorgung über Heizungs- und Solaranlagen bis zu Badeeinrichtungen und Armaturen. Welche Rohre und Teile abgesichert sind und wo die Grenzen des Schutzes liegen, lesen Sie hier.
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a) und b) zum versicherten Hausrat gehören (siehe § 6.2), leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende:
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen,
- bb) der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
- cc) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen:
- aa) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche,
- bb) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Weitere Regelungen:
- c) Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
- d) Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
- e) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Die Versicherung kommt für Bruchschäden an Rohren und fest installierten Teilen im Haus auf – etwa wenn Wasserleitungen, Heizungsrohre oder Anschlussschläuche durch Frost oder andere Ursachen brechen. Auch typische Installationen wie Waschbecken, Armaturen, Heizkörper oder Boiler sind bei Frostschäden eingeschlossen. Rohre auf dem Dach von Solaranlagen zählen dabei als Rohre im Gebäude. Nur unterhalb der Bodenplatte besteht ohne besondere Vereinbarung kein Schutz.
Häufige Fragen
Welche Bruchschäden an Rohren sind versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung, an Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie an Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen – jeweils innerhalb von Gebäuden.
Sind auch Waschbecken, Armaturen und Heizkörper mitversichert?
Ja, bei frostbedingten Bruchschäden sind Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen samt Anschlussschläuchen sowie Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen versichert.
Zählen Solaranlagen-Rohre auf dem Dach als „innerhalb des Gebäudes“?
Ja, Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte versichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte nicht versichert.
Was gilt als „innerhalb des Gebäudes“?
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023