Die Degenia Hausratversicherung leistet im Tarif T22 Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Sturm und Hagel sowie durch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- a) Sturm, Hagel
- b) Weitere Elementargefahren:
- aa) Überschwemmung
- bb) Rückstau
- cc) Erdbeben
- dd) Erdsenkung
- ee) Erdrutsch
- ff) Schneedruck
- gg) Lawinen
- hh) Vulkanausbruch
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung greift, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Naturereignisse Schaden nehmen. Dazu gehören Sturm und Hagel sowie eine Reihe weiterer Elementargefahren wie etwa Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Werden versicherte Gegenstände durch eines dieser Ereignisse zerstört, beschädigt oder kommen sie abhanden, kann eine Entschädigung geleistet werden.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind versichert?
Versichert sind Sturm und Hagel sowie weitere Elementargefahren: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Welche Schäden werden ersetzt?
Ersetzt werden versicherte Sachen, die durch die genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Zählt Überschwemmung zu den versicherten Elementargefahren?
Ja, Überschwemmung zählt zu den weiteren Elementargefahren, für die der Versicherer Entschädigung leistet.
Sind Schäden durch Erdbeben abgedeckt?
Ja, Erdbeben gehört zu den weiteren Elementargefahren, die im Tarif versichert sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023