In der Hausratversicherung der Degenia sind Schäden durch Sturm und Hagel klar geregelt: Sturm bedeutet Wind ab Windstärke 8 (mindestens 62 km/h), Hagel meint Eiskörner als festen Niederschlag. Erfahren Sie, wann Windstärke 8 unterstellt wird und für welche Einwirkungen auf Hausrat und Gebäude Entschädigung geleistet wird.
Sturm:
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.
Hagel:
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft;
- als Folge eines Schadens nach den beiden vorstehenden Punkten an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherten Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherten Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Schäden am Hausrat, die ein Sturm ab Windstärke 8 oder ein Hagelschauer verursacht. Das gilt sowohl für die direkte Einwirkung des Unwetters als auch für Schäden, die dadurch entstehen, dass Sturm oder Hagel Gegenstände wie Gebäudeteile oder Bäume auf das Gebäude oder die versicherten Sachen wirft. Kann die genaue Windstärke nicht ermittelt werden, hilft ein Nachweis über Schäden in der Umgebung oder über den einwandfreien Zustand des Gebäudes.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h.
Was passiert, wenn die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar ist?
Dann wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Wie ist Hagel definiert?
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Sind auch Schäden durch umgestürzte Bäume abgedeckt?
Ja. Entschädigung wird auch geleistet, wenn ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude wirft, in denen sich versicherte Sachen befinden.
Sind auch Folgeschäden versichert?
Ja, ebenfalls versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines Sturm- oder Hagelschadens entstehen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023