In der Degenia Hausratversicherung ist der Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung – dazu zählen die privat genutzten Wohnräume, Loggien, Balkone und angrenzende Terrassen ebenso wie Nebengebäude mit Garagen und gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume auf dem Grundstück. Erfahren Sie hier, welche Flächen dazugehören und welche ausgenommen sind.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
- b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort legt fest, wo Ihr Hausrat geschützt ist. Grundlage ist die im Versicherungsschein genannte Wohnung. Dazu zählen die privat genutzten Wohnräume ebenso wie Balkone, Loggien und angrenzende Terrassen. Auch Nebengebäude wie Garagen sowie gemeinschaftlich genutzte, abschließbare Räume auf dem Grundstück – etwa ein Fahrradkeller oder Waschkeller – gehören dazu. Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume sind grundsätzlich nicht Teil der Wohnung, außer sie sind nur über die Wohnung erreichbar.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsort?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung mit den zugehörigen Räumen und Flächen.
Gehören Balkon und Terrasse zum Versicherungsort?
Ja, Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen gehören zur Wohnung.
Ist die Garage mitversichert?
Ja, privat genutzte Garagen werden der Wohnung zugerechnet, soweit sie sich zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden. Garagen als Nebengebäude auf dem Grundstück gehören ebenfalls dazu.
Sind gewerblich genutzte Räume Teil der Wohnung?
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung – es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
Zählen gemeinschaftlich genutzte Kellerräume dazu?
Ja, gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird – etwa Fahrradkeller oder Waschkeller auf dem Grundstück – gehören zum Versicherungsort.
Inhalte aus: Degenia Hausratversicherung, Tarif T22, Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023