In der Degenia Hausratversicherung sind eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften abgesichert, wenn beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind. Für sie gelten die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und Unterversicherung entsprechend.
Regelung für Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften:
§ 11.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
§ 12 Entschädigungsberechnung, Unterversicherung
Was bedeutet das konkret?
Leben zwei Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft zusammen, wird diese Konstellation im Rahmen der Hausratversicherung berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind. Diese Angabe dient als unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht den Blick in die konkreten Bedingungen.
Häufige Fragen
Gilt die Regelung auch für unverheiratete Paare?
Ja, § 11.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften.
Welche Voraussetzung müssen die Partner erfüllen?
Beide Partner müssen am Versicherungsort gemeldet sein.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22.
Was gilt, wenn nur ein Partner am Versicherungsort gemeldet ist?
Die entsprechende Anwendung von § 11.6 setzt voraus, dass beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.