Nach einem Schaden in der Degenia Hausratversicherung können Sie als Versicherungsnehmer verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird. Ein solches Verfahren lässt sich auch gemeinsam von Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbaren – so behalten Sie bei der Schadenermittlung klare Rechte.
Feststellung der Schadenhöhe:
Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Ein solches Sachverständigenverfahren können Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, muss die Höhe des Schadens ermittelt werden. Als Versicherungsnehmer haben Sie das Recht, dafür ein Sachverständigenverfahren zu verlangen. Alternativ können sich Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam auf ein solches Verfahren einigen. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Kann ich als Versicherungsnehmer ein Sachverständigenverfahren verlangen?
Ja. Nach Eintritt des Versicherungsfalles können Sie verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Wann kann ich das Sachverständigenverfahren verlangen?
Das Verlangen ist nach Eintritt des Versicherungsfalles möglich.
Können Versicherer und Versicherungsnehmer das Verfahren gemeinsam festlegen?
Ja. Ein Sachverständigenverfahren können Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
Wozu dient das Sachverständigenverfahren?
Es dient der Feststellung der Höhe des Schadens.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023