Nach einem Schaden in der Hausratversicherung der Degenia hält das Sachverständigenverfahren im Tarif T22 genau fest, welche versicherten Sachen betroffen sind und was sie wert waren – von einem Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten Sachen über Wiederbeschaffungskosten und Restwerte bis zum Wert der nicht betroffenen Sachen.
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
- ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles;
- die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;
- die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;
- die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten;
- den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen, wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist.
Was bedeutet das konkret?
Wird nach einem Schaden ein Sachverständigenverfahren durchgeführt, halten die Sachverständigen in ihrer Feststellung fest, welche versicherten Sachen betroffen sind und was sie wert waren. Dazu gehören auch die Kosten für Wiederherstellung und Wiederbeschaffung, verbliebene Restwerte, die versicherten Kosten und – sofern kein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist – der Wert der nicht betroffenen Sachen. Diese Aufstellung dient als Grundlage für die weitere Schadenregulierung.
Häufige Fragen
Was muss die Feststellung der Sachverständigen enthalten?
Sie muss ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen mit ihren Versicherungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten, die Restwerte der betroffenen Sachen sowie die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten enthalten.
Zu welchem Zeitpunkt werden die Versicherungswerte angesetzt?
Die nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte werden zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles angesetzt.
Wann wird der Wert der nicht betroffenen Sachen festgestellt?
Der Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen wird festgestellt, wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist.
Werden auch Restwerte berücksichtigt?
Ja, die Feststellung enthält die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023