Bei der Degenia Hausratversicherung kann eine verletzte Obliegenheit dazu führen, dass der Versicherer den Vertrag kündigt oder ganz beziehungsweise teilweise leistungsfrei wird. Der Tarif nennt zudem gefahrerhöhende Umstände, die angezeigt werden müssen – etwa längeres Leerstehen der Wohnung oder beseitigte Sicherungen.
Folgen der Obliegenheitsverletzung:
Verletzt der Versicherungsnehmer die in § 16.1 genannte Obliegenheit, ist der Versicherer unter den in § 26 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
§ 17 Besondere gefahrerhöhende Umstände:
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß § 27 kann insbesondere dann vorliegen, wenn
- a) sich ein Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsabschluss gefragt hat,
- b) sich anlässlich eines Wohnungswechsels (siehe § 11) ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt worden ist,
- c) die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird; beaufsichtigt ist eine Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält,
- d) vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder in nicht gebrauchsfähigem Zustand sind. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel (siehe § 11).
§ 18 Wiederherbeigeschaffte Sachen
Was bedeutet das konkret?
Wer bestimmte Pflichten aus dem Vertrag nicht einhält, riskiert, dass die Versicherung den Vertrag beendet oder im Schadenfall weniger oder gar nicht zahlt. Außerdem sollten Umstände, die das Risiko erhöhen, gemeldet werden – zum Beispiel wenn die Wohnung längere Zeit leer steht oder vereinbarte Sicherungen nicht mehr funktionieren.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?
Verletzt der Versicherungsnehmer die in § 16.1 genannte Obliegenheit, ist der Versicherer unter den in § 26 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Wann liegt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung vor?
Sie kann insbesondere vorliegen, wenn sich ein vor Vertragsabschluss abgefragter Umstand ändert, sich bei einem Wohnungswechsel ein im Antrag abgefragter Umstand ändert, die Wohnung länger unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt oder vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder nicht gebrauchsfähig sind.
Ab wann gilt eine Wohnung als zu lange unbewohnt?
Wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird.
Wann gilt eine Wohnung als beaufsichtigt?
Eine Wohnung ist nur dann beaufsichtigt, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023