Bei der Degenia Hausratversicherung im Tarif T22 entscheidet der Zeitpunkt des Wiedererhalts einer abhandengekommenen Sache über den Anspruch auf Entschädigung: Wer den Besitz zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung gezahlt wurde, behält den Anspruch nur, wenn er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellt – andernfalls ist eine bereits gewährte Entschädigung zurückzugeben.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für den Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung:
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden ist, gilt:
- Er behält den Anspruch auf die Entschädigung, falls er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellt.
- Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Taucht ein zunächst verlorener oder gestohlener Gegenstand wieder auf, bevor die Versicherung die volle Entschädigung gezahlt hat, kommt es auf Ihr Handeln an. Stellen Sie die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung, bleibt Ihr Anspruch auf die Entschädigung bestehen. Tun Sie das nicht, müssen Sie eine bereits erhaltene Entschädigung für diese Sache zurückgeben.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Sache vor der Zahlung zurückerhalte?
Erlangen Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurück, bevor die volle Entschädigung gezahlt wurde, behalten Sie den Anspruch auf die Entschädigung, wenn Sie die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellen.
Welche Frist muss ich beachten?
Sie müssen die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellen, um den Anspruch auf die Entschädigung zu behalten.
Was geschieht, wenn ich die Frist nicht einhalte?
Stellen Sie die zurückerlangte Sache nicht innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung, ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung zurückzugeben.
Gilt diese Regelung auch nach vollständiger Zahlung der Entschädigung?
Diese Regelung bezieht sich auf den Wiedererhalt, bevor die volle Entschädigung für die Sache gezahlt worden ist. Für weitere Fälle hängt es vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.