In der Degenia Hausratversicherung entscheidet die Frage, wann eine abhandengekommene Sache als zurückerlangt gilt. Schon die bloße Möglichkeit, sich den Besitz wieder zu verschaffen, steht dem tatsächlichen Besitz gleich – was das für Versicherungsnehmer im Tarif T22 bedeutet, lesen Sie hier.
Gleichstellung in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22:
Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Eine Sache gilt schon dann als wieder in Ihrem Besitz, wenn Sie die Gelegenheit haben, sich diese erneut zu beschaffen. Es kommt also nicht allein darauf an, dass Sie den Gegenstand tatsächlich in Händen halten – die Möglichkeit, wieder Zugriff darauf zu erlangen, wird dem Besitz gleichgestellt.
Häufige Fragen
Was bedeutet Gleichstellung in der Degenia Hausratversicherung?
Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
Muss ich die Sache tatsächlich wieder in Händen halten?
Nein. Bereits die Möglichkeit, sich den Besitz wieder zu verschaffen, wird dem Besitz der zurückerlangten Sache gleichgestellt.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023