In der Hausratversicherung der Degenia muss der Versicherer seine Rechte auf Vertragsänderung, Rücktritt oder Kündigung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und die zugrunde liegenden Umstände benennen. Erfahren Sie hier, wann diese Monatsfrist beginnt und wie eine nachträgliche Begründung möglich ist.
Der Versicherer muss die folgenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen:
- Recht zur Vertragsänderung (19.2 a)
- Recht zum Rücktritt (19.2 b)
- Recht zur Kündigung (19.2 c)
Dabei muss der Versicherer die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt.
Nachträgliche Begründung:
Zur Begründung kann der Versicherer nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
Beginn der Monatsfrist:
Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Möchte der Versicherer den Vertrag ändern, davon zurücktreten oder ihn kündigen, hat er dafür ab Kenntnis der maßgeblichen Umstände einen Monat Zeit. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und die Gründe nennen. Weitere Gründe darf er auch später noch nachschieben, jeweils innerhalb eines Monats nach deren Bekanntwerden.
Häufige Fragen
Welche Rechte muss der Versicherer innerhalb der Frist geltend machen?
Das Recht zur Vertragsänderung (19.2 a), zum Rücktritt (19.2 b) und zur Kündigung (19.2 c).
Wie lange hat der Versicherer Zeit, diese Rechte auszuüben?
Er muss die Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
Wann beginnt die Monatsfrist?
Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Kann der Versicherer seine Erklärung nachträglich begründen?
Ja, er kann zur Begründung nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
Muss die Erklärung schriftlich erfolgen?
Ja, der Versicherer muss die Rechte schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt.