In der Hausratversicherung der Degenia legt der Tarif T22 fest, dass der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen ist. Wer nicht rechtzeitig zahlt, genießt Versicherungsschutz erst ab erfolgter Zahlung.
Der erste oder einmalige Beitrag ist – unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Satz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Bei Vereinbarung der Beitragszahlung in Raten gilt die erste Rate als erster Beitrag.
Was bedeutet das konkret?
Der erste beziehungsweise einmalige Beitrag soll zeitnah gezahlt werden, sobald der Versicherungsschutz starten soll. Zahlt man nicht rechtzeitig, verschiebt sich der Beginn des Versicherungsschutzes auf den Zeitpunkt, an dem die Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Weicht der Versicherungsschein von dem ab, was beantragt oder vereinbart wurde, bleibt für die Zahlung mehr Zeit. Wird in Raten gezahlt, übernimmt die erste Rate die Rolle des ersten Beitrags.
Häufige Fragen
Wann ist der erste oder einmalige Beitrag fällig?
Er ist – unabhängig vom Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen.
Was gilt, wenn der Versicherungsbeginn vor Vertragsschluss liegt?
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Was gilt, wenn der Versicherungsschein vom Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Was gilt bei Ratenzahlung?
Bei Vereinbarung der Beitragszahlung in Raten gilt die erste Rate als erster Beitrag.