In der Degenia Hausratversicherung wird der Folgebeitrag zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Erfahren Sie hier, wann Ihre Zahlung als rechtzeitig gilt und welche Angaben aus Versicherungsschein oder Beitragsrechnung dafür maßgeblich sind.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 Folgendes für die Fälligkeit:
- Ein Folgebeitrag wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag ist immer dann zu zahlen, wenn eine neue Versicherungsperiode beginnt. Damit Ihre Zahlung als rechtzeitig anerkannt wird, sollten Sie sich am Zeitraum orientieren, der in Ihrem Versicherungsschein oder auf der Beitragsrechnung genannt ist. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Zahlung fristgerecht.
Häufige Fragen
Wann wird der Folgebeitrag fällig?
Ein Folgebeitrag wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
Wann gilt meine Zahlung als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Wo finde ich den maßgeblichen Zahlungszeitraum?
Der maßgebliche Zeitraum ist im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Diese Regelungen zur Fälligkeit gelten für die Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023