Wer in der Hausratversicherung der Degenia vor einem Schaden gesetzliche, behördliche und vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften einhält, sichert seinen Versicherungsschutz. Werden diese Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen – doch es gibt eine wichtige Ausnahme.
a) Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
- aa) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
- bb) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
b) Verletzung einer Obliegenheit:
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen.
Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.
Was bedeutet das konkret?
Vor einem Schadenfall müssen bestimmte Pflichten eingehalten werden – zum Beispiel gesetzliche, behördliche und vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften sowie weitere vertraglich vereinbarte Obliegenheiten. Werden solche Pflichten absichtlich oder grob fahrlässig missachtet, hat der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Wer nachweisen kann, dass keine solche Pflichtverletzung vorlag, muss diese Kündigung nicht befürchten.
Häufige Fragen
Welche Obliegenheiten muss ich vor Eintritt des Versicherungsfalles erfüllen?
Zu erfüllen sind die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften sowie die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, fristlos kündigen.
Kann die Kündigung ausgeschlossen sein?
Ja. Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.
Innerhalb welcher Frist kann der Versicherer kündigen?
Der Versicherer kann innerhalb eines Monats kündigen, nachdem er von der Verletzung der Obliegenheit Kenntnis erlangt hat.