Wer seine Degenia Hausratversicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen hat, sollte wissen, was bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung gilt: In diesem Fall finden im Tarif T22 die Bestimmungen nach § 35.2 entsprechend Anwendung.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für die Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung:
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach § 35.2 entsprechend Anwendung.
§ 36 Agentenvollmacht
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihre Hausratversicherung unter der Adresse Ihres Gewerbebetriebs abgeschlossen haben und diese gewerbliche Niederlassung an einen anderen Ort verlegen, gelten dafür die gleichen Regeln, die auch für die Verlegung nach § 35.2 vorgesehen sind. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Für wen gilt die Regelung zur Verlegung der gewerblichen Niederlassung?
Sie gilt für Versicherungsnehmer, die die Versicherung unter der Anschrift ihres Gewerbebetriebs abgeschlossen haben.
Was passiert bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung?
Bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung finden die Bestimmungen nach § 35.2 entsprechend Anwendung.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22.
Welche Bestimmungen kommen bei der Verlegung zur Anwendung?
Es kommen die Bestimmungen nach § 35.2 entsprechend zur Anwendung.