Die Degenia Hausratversicherung schützt im Tarif T22 den gesamten Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung – und sogar Gegenstände, die wegen eines Schadens vorübergehend aus der Wohnung gebracht werden. Wann außerhalb der Wohnung Schutz besteht, erfahren Sie hier.
Versicherungsort:
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).
Hausrat bei einem Versicherungsfall:
Versichert ist Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird. Voraussetzung ist, dass er in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt.
Hausrat außerhalb der Wohnung:
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur in diesen Fällen versichert:
- im Rahmen der Außenversicherung (siehe § 7) oder
- soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich ist Ihr gesamter Hausrat in der Wohnung abgesichert, die im Versicherungsschein steht. Müssen Sie Ihre Sachen wegen eines Schadens – oder weil dieser unmittelbar droht – aus der Wohnung bringen, bleiben sie dabei geschützt. Gegenstände, die sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden, sind nur über die Außenversicherung oder eine gesonderte Vereinbarung mitversichert.
Häufige Fragen
Was ist als Versicherungsort abgesichert?
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).
Ist Hausrat geschützt, wenn er wegen eines Schadens aus der Wohnung gebracht wird?
Ja. Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang damit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Ist Hausrat außerhalb der Wohnung versichert?
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe § 7) oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.
Wo finde ich die Regelungen zur Außenversicherung?
Die Außenversicherung ist in § 7 geregelt.