Bei einem Raub greift in der Degenia Hausratversicherung der Außenversicherungsschutz: Wer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an Ort und Stelle angedroht wird, ist abgesichert – auch bei Raub an Personen der häuslichen Gemeinschaft. Erfahren Sie, welche Fälle vom Schutz ausgenommen sind.
Raub im Tarif T22:
Bei Raub (siehe § 3.4) besteht Außenversicherungsschutz gemäß § 7.1 in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihnen versicherte Gegenstände abgenommen, weil Ihnen unmittelbar Gewalt gegen Leib oder Leben angedroht wird, greift der Schutz auch außerhalb der Wohnung. Das gilt ebenso, wenn Menschen aus Ihrem Haushalt betroffen sind. Nicht geschützt sind hingegen Sachen, die Sie erst auf Verlangen des Täters herbeischaffen müssen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann besteht bei Raub Versicherungsschutz?
Wenn der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dabei besteht Außenversicherungsschutz gemäß § 7.1.
Gilt der Schutz auch für Mitbewohner?
Ja. Der Schutz gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Welche Sachen sind vom Raubschutz ausgenommen?
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
Welche Art von Versicherungsschutz greift bei Raub?
Es besteht Außenversicherungsschutz gemäß § 7.1. Die Definition des Raubs findet sich in § 3.4.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023