In der Hausratversicherung der Degenia passen sich Versicherungssumme und Beitrag jährlich an die Entwicklung des Preisindexes an. Erfahren Sie, welcher Index maßgebend ist, wie die neue Summe berechnet und auf volle hundert Euro aufgerundet wird und wie Sie der Anpassung innerhalb eines Monats in Textform widersprechen können.
a) Anpassung nach dem Preisindex:
Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisindexes – siehe b) – angepasst.
b) Maßgeblicher Index und Berechnung:
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat.
Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.
- Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
- Die neue Versicherungssumme wird auf volle hundert Euro aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben.
c) Beitragsberechnung:
Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
d) Widerspruchsrecht:
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
§ 10 Anpassung des Beitrags
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Versicherungsschutz mit den Preisen Schritt hält, wird die Versicherungssumme jedes Jahr an die Preisentwicklung angepasst und der Beitrag entsprechend neu berechnet. Grundlage ist ein amtlicher Preisindex. Wenn Sie mit der Anpassung nicht einverstanden sind, können Sie ihr fristgerecht in Textform widersprechen.
Häufige Fragen
Wann wird die Versicherungssumme angepasst?
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend der Entwicklung des Preisindexes.
Welcher Index ist maßgebend?
Maßgebend ist der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), und zwar der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.
Wie wird die neue Versicherungssumme gerundet?
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Die neue Versicherungssumme wird auf volle hundert Euro aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben.
Wie wirkt sich die Anpassung auf den Beitrag aus?
Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Kann ich der Anpassung widersprechen?
Ja. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme können Sie der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.