In der Hausratversicherung der Degenia darf der Beitrag angepasst werden, wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die Beitragseinnahmen übersteigen. Erfahren Sie, wann eine Erhöhung greift, wie sie mitgeteilt wird und welches Kündigungsrecht Ihnen dabei zusteht.
a) Berechtigung zur Beitragsanpassung:
Die degenia Versicherungsdienst AG ist in Rücksprache mit dem Versicherer berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge anzupassen. Das gilt für Versicherungsverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang.
Voraussetzung ist, dass die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer überschreiten – jeweils bezogen auf diese Verträge.
Die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik sind anzuwenden.
b) Inkrafttreten und Mitteilung:
Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres in Kraft.
Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages schriftlich mit.
Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht nach der nachfolgenden § c) zu belehren.
c) Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
Erhöht der Versicherer die Beiträge, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung möglich, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
§ 11 Wohnungswechsel
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Beiträge für gleichartige Verträge nur dann anheben, wenn die Ausgaben für Schäden und Kosten in einem Geschäftsjahr höher sind als die eingenommenen Beiträge. Eine solche Anpassung wird Ihnen rechtzeitig vorher schriftlich angekündigt und beginnt frühestens mit dem nächsten Versicherungsjahr. Sind Sie mit einer Erhöhung nicht einverstanden, können Sie den Vertrag kündigen.
Häufige Fragen
Wann darf der Beitrag angepasst werden?
Eine Anpassung ist zulässig, wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer – bezogen auf Verträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang – überschreiten.
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung?
Die Anpassung tritt jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres in Kraft.
Wie werde ich über eine Beitragsanpassung informiert?
Der Versicherer teilt Ihnen die Anpassung spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages schriftlich mit. Dabei werden Sie auch über Ihr Kündigungsrecht belehrt.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht der Versicherer die Beiträge, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen – frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023